Vertragsbedingungen

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Zwi­schen dem Aus­fül­len­den (im fol­gen­den als “Teil­neh­mer” bezeich­net) und der Kodex Kampf­sport­aka­de­mie (im fol­gen­den als “Ver­an­stal­ter” bezeich­net) kommt mit dem Aus­fül­len und Bestä­ti­gen des Anmel­de­for­mu­lars fol­gen­der Ver­trag mit den auf­ge­führ­ten Ver­trags­be­din­gen zustan­de, die der Teil­neh­mer mit Ver­trags­ab­schluss akzep­tiert. Durch die Teil­nah­me an Semi­na­ren ent­steht kein Mit­glied­schafts- bzw. Auf­nah­me­an­spruch für das regu­lä­re Training.

(Aus Grün­den der bes­se­ren Les­bar­keit und zur Bei­be­hal­tung einer ein­heit­li­chen Linie, wird in den wei­te­ren Punk­ten bei Per­so­nen­be­zeich­nun­gen aus­schließ­lich die männ­li­che Form ver­wen­det. Alle Anga­ben gel­ten jedoch uni­ver­sal und selbst­ver­ständ­lich für bei­de Geschlechter.

Die Anmel­dung des Teil­neh­mers ist ver­bind­lich und eine Über­tra­gung aus­ge­schlos­sen. Anmel­dun­gen wer­den grund­sätz­lich in der Rei­hen­fol­ge des Ein­gangs berücksichtigt.

2. Erklärung zu Vorstrafen/Gewaltdelikten:

Jeder Teil­neh­mer ver­si­chert mit sei­ner Anmel­dung zum Semi­nar, dass bezüg­lich Gewalt­de­lik­ten kei­ne Ein­tra­gun­gen in sei­nem Füh­rungs­zeug­nis vor­lie­gen und kein ent­spre­chen­des Gerichts­ver­fah­ren gegen ihn anhän­gig ist.

3. Zahlungsbedingungen:

Semi­nar­ge­büh­ren sind inner­halb von 7 Tagen nach Anmel­dung per Über­wei­sung zu beglei­chen. Wer­den Tei­le eines Kur­ses nicht in Anspruch genom­men, führt dies nicht zu einer Ermä­ßi­gung und berech­tigt nicht zur Kür­zung der Kursgebühren.

4. Anmeldung zum Training über das Online-Buchungsformular

Das Besu­chen unse­rer Kur­se bedarf einer dau­er­haf­ten Mit­glied­schaf. Bei der Buchung über das Online Anmel­de­for­mu­lar erfolgt kei­ne Online­zah­lung, da die Mit­glieds­bei­trä­ge regu­lär abge­bucht wer­den. Inter­es­sen­ten steht die Teil­nah­me an einem ein­ma­li­gen kos­ten­frei­en Pro­be­trai­ning zur Verfügung.

5. Rücktritt / Kündigung:

Jeder Rück­tritt von einem Semi­nar muss schrift­lich an fol­gen­de Adres­se erfol­gen:    Kodex Kampf­sport­aka­de­mie, Die­pers­dor­fer Stra­ße 12, 90571 Schwaig

Ein kos­ten­frei­er Rück­tritt ist bis 14 Tage vor Semi­nar­be­ginn (Ankunfts­ter­min des Schrei­bens beim Ver­an­stal­ter) möglich.

Bei Rück­tritt bis 7 Tage vor Semi­nar­be­ginn, wer­den 40% der Semi­nar­ge­bühr fällig.

Erfolgt der Rück­tritt spä­ter, wird der gesam­te Betrag durch den Ver­an­stal­ter in Rech­nung gestellt, da ein Semi­nar­platz für den Teil­neh­mer frei­ge­hal­ten wurde.

6. Absage von Kursen:

Der Ver­an­stal­ter behält sich das Recht vor, ins­be­son­de­re bei nicht aus­rei­chen­der Teil­neh­mer­zahl, Semi­na­re abzu­sa­gen. In die­sem Fall hat der Teil­neh­mer kei­ne Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gegen­über dem Ver­an­stal­ter oder des­sen Vertragspartnern.

Dies gilt auch bei kurz­fris­ti­gen Kurs­ab­sa­gen (z.B. bei Krank­heit des Ver­an­stal­ter­per­so­nals u.ä.), selbst wenn eine vor­he­ri­ge Benach­rich­ti­gung der Teil­neh­mer nicht mehr mög­lich sein sollte.

Eine end­gül­ti­ge Kurs­zu­las­sung obliegt aus­schließ­lich dem Ver­an­stal­ter. Bei Absa­ge von Kur­sen wer­den bereits ent­rich­te­te Teil­nah­me­ge­büh­ren zurückerstattet.

7. Sicherheit:

Jeder Teil­neh­mer ver­pflich­tet sich bei der Aus­übung der Trai­nings­tech­ni­ken stets die nöti­ge Vor­sicht wal­ten zu las­sen und die Tech­ni­ken nur in einer Geschwin­dig­keit aus­zu­füh­ren, die er jeder­zeit kon­trol­lie­ren kann. Zudem ver­pflich­tet sich jeder Teil­neh­mer aus Sicher­heits­grün­den den Anord­nun­gen der Instruk­to­ren jeder­zeit und augen­blick­lich Fol­ge zu leis­ten. Eine Nicht­be­fol­gung kann den Aus­schluss des Teil­neh­mers aus der Trai­nings­grup­pe nach sich zie­hen. Der Ver­an­stal­ter wird in die­sem Fall nicht schadenersatzpflichtig.

8. Ausrüstung:

Der Teil­neh­mer ver­pflich­tet sich die Trai­nings­räu­me und Trai­nings­uten­si­li­en pfleg­lich zu behan­deln und etwai­ge Schä­den unver­züg­lich anzu­zei­gen. Der Teil­neh­mer haf­tet für sämt­li­che durch ihn ver­ur­sach­te Schäden.

9. Gesundheit:

Durch sei­ne Anmel­dung bestä­tigt der Teil­neh­mer, dass er gesund ist und kei­ner­lei ärzt­li­che Beden­ken dage­gen vor­lie­gen, dass er trai­niert. Das Trai­ning erfolgt auf eige­ne Gefahr. Dem Teil­neh­mer ist bewusst, dass beim Trai­ning einer Kon­takt­sport­art Ver­let­zun­gen nicht gänz­lich aus­ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Eine Unfall­ver­si­che­rung ist Sache des Teil­neh­mers, Unfall­schutz sei­tens des Ver­an­stal­ters besteht nicht.

10. Haftung:

Gerichts­stand ist der Fir­men­sitz des Ver­an­stal­ters. Weder der Ver­an­stal­ter noch der Refe­rent haf­ten für Schä­den, ins­be­son­de­re aus Unfäl­len, Beschä­di­gun­gen, Ver­lust oder Dieb­stahl. Eine ent­spre­chen­de Ver­si­che­rung ist Sache des Teil­neh­mers. Alle Rech­te lie­gen beim Ver­an­stal­ter. Für die Anwen­dung der erlern­ten Kurs­in­hal­te ist immer der Teilnehmer/Anwender selbst tat­säch­lich und recht­lich ver­ant­wort­lich. Die miss­bräuch­li­che Anwen­dung der erlern­ten Tech­ni­ken kann straf­bar sein! Der Teil­neh­mer trägt selbst Sor­ge dafür, sich im Rah­men der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zu bewe­gen (in Deutsch­land vor allem §32 StGB — Notwehr).

Für den Ver­an­stal­ter und die Refe­ren­ten besteht immer Haf­tungs­aus­schluss. Eine Haf­tung für leich­te Fahr­läs­sig­keit sei­tens des Ver­an­stal­ters bzw. sei­nes Per­so­nals ist aus­ge­schlos­sen. Per­so­nen­schä­den und Sach­be­schä­di­gun­gen an den Trai­nings­ge­rä­ten und Ein­rich­tun­gen, bewirkt durch Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit, wer­den auf Kos­ten des Ver­ur­sa­chers behoben.

11. Bild- und Tonmaterial:

Dem Teil­neh­mer & Ver­an­stal­ter sind wäh­rend des Semi­na­res nur nach vor­he­ri­ger Abspra­che Ton- oder Video­auf­nah­men gestattet.

12. Schriftform:

Ergän­zun­gen, Abän­de­run­gen oder Neben­ab­re­den zu die­sem Ver­trag, sowie die Auf­he­bung die­ser Klau­sel, bedür­fen der Schriftform.

13. Salvatorische Klausel:

Soll­ten eine oder meh­re­re der vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen unwirk­sam sein oder wer­den, so ist dadurch die Wirk­sam­keit der übri­gen nicht betrof­fen. Die unwirk­sa­me Bestim­mung ist durch eine wirk­sa­me zu erset­zen, die den mit ihr ver­folg­ten wirt­schaft­li­chen Zweck so weit wie mög­lich ver­wirk­licht und mit den übri­gen Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges ver­ein­bar ist. Durch Absen­den des For­mu­lars erkennt der Teil­neh­mer den Ver­trags­in­halt an und erklärt sein Ein­ver­ständ­nis mit allen in der Kurs­be­schrei­bung auf­ge­führ­ten Punkten.